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Forschungszulage

Forschungszulage erfolgreich beantragen

Wir begleiten dich durch den gesamten Prozess

Los geht's

Bild von Nina Hofmeister Nina Hofmeister

Projekt- und Innovationsmanagerin

Nina Hofmeister

hofmeister@diz-innovation.de
+49 155 63163256

Geld für Forschung und Entwicklung

Ein Muss für alle forschenden und entwickelnden Unternehmen in Deutschland – und trotzdem noch viel zu wenig genutzt.

Die steuerliche Forschungszulage ist eine der attraktivsten Fördermaßnahmen, die der Bund seit 2020 bereitstellt. Wer forscht und entwickelt, holt sich damit unabhängig von Branche, Unternehmensgröße oder Gewinnsituation bares Geld zurück. Das DIZ begleitet dich vom ersten Überblick bis zur Auszahlung.

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Rechtsanspruch für Forschung

Was ist die Forschungszulage?

Die Forschungszulage ist eine staatliche Steuerförderung für Unternehmen in Deutschland, die Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE) durchführen. Sie wurde mit dem Forschungszulagengesetz (FZulG) eingeführt und gilt seit dem 1. Januar 2020.

Anders als klassische Förderprogramme ist die Forschungszulage Deutschland kein Zuschuss, der beantragt und genehmigt werden muss – sie ist ein Rechtsanspruch. Wer förderfähige FuE-Tätigkeiten nachweist, bekommt sie. Die Forschungszulage wird auf die Körperschaftsteuer oder Einkommensteuer angerechnet, bei Verlusten wird sie sogar direkt ausgezahlt. Damit hilft sie gerade auch Startups und wachsenden Unternehmen, die noch keine oder nur geringe Steuern zahlen.

Vorteile auf einen Blick

Was bringt mir die Forschungszulage?

Die steuerliche Forschungszulage ist eine der wenigen Förderungen, die wirklich für fast alle forschenden Unternehmen in Deutschland zugänglich ist, unabhängig davon, ob du Gewinne machst oder nicht.

Die wichtigsten Vorteile:

  • Kein Wettbewerb – kein Auswahlverfahren, kein Ranking, kein Topf, der leerläuft. Wer die Voraussetzungen erfüllt, hat Anspruch.
  • Branchenunabhängig – ob Maschinenbau, Software, Medizintechnik oder Forschungszulage KI / Künstliche Intelligenz: alle FuE-Tätigkeiten können gefördert werden.
  • Liquiditätswirksam auch ohne Steuergewinn – die Forschungszulage wird mit der Körperschaftssteuer verrechnet oder bei Verlusten direkt ausgezahlt.
  • Rückwirkend nutzbar – FuE-Aufwendungen können rückwirkend geltend gemacht werden.
  • Kombinierbar – die Forschungszulage lässt sich in vielen Fällen mit anderen Förderprogrammen kombinieren.
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Ablauf der Beantragung

Wie beantrage ich die FZL?

Die Forschungszulage beantragen läuft in zwei Stufen:

Stufe 1 – Bescheinigung bei der BSFZ

Zuerst stellst du einen Antrag bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ). Die BSFZ ist eine staatlich eingerichtete Stelle, die prüft, ob deine FuE-Tätigkeiten inhaltlich förderfähig sind. Nach erfolgreicher Prüfung erhältst du eine BSFZ Forschungszulage-Bescheinigung.

Stufe 2 – Antrag beim Finanzamt

Mit der BSFZ-Bescheinigung stellst du anschließend über „Mein ELSTER" einen Antrag auf Festsetzung der Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt. Dieses berechnet die konkrete Förderhöhe und verrechnet sie mit deiner Steuerschuld – oder zahlt sie aus.

Der gesamte Prozess klingt überschaubar, ist in der Praxis aber mit erheblichem Aufwand verbunden. Besonders die inhaltliche Beschreibung der FuE-Tätigkeiten ist für den Erfolg des Antrags entscheidend.

Beantragung mit dem DIZ

Wie beraten wir dich?

Das DIZ bietet dir eine vollständige Beratung Forschungszulage – von der ersten Einschätzung bis zur Nachbearbeitung von Rückfragen:

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Schritt 1 – Informationsprüfung

Wir prüfen deine FuE-Aufwendungen auf Plausibilität und Förderfähigkeit, bevor wir irgendetwas einreichen.

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Schritt 2 – Antragsvorbereitung für die BSFZ

Als befugter Antragsbearbeiter bereiten wir alle notwendigen Unterlagen vor und pflegen sie ins BSFZ-Webportal ein. Nach interner Qualitätskontrolle kannst du den fertigen Forschungszulage Antrag mit einem Klick einreichen.

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Schritt 3 – Unterstützung beim Finanzamt

Wir helfen bei der Befüllung des ELSTER-Antragsformulars. Steuerrechtliche Beratung gemäß §3 StBerG ist ausdrücklich Steuerberatern vorbehalten. Daher kooperieren wir bei Bedarf mit einer auf die Forschungszulage spezialisierten Steuerberatung.

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Schritt 4 – Nachforderungen

Alle Rückfragen von BSFZ oder Finanzamt werden durch uns geprüft und – soweit keine Steuersache – bearbeitet. Du bleibst jederzeit im Bilde.

Macht eine Beratung für die Forschungszulage Sinn?

Die Forschungszulage einfach selbst zu beantragen klingt verlockend und ist natürlich möglich. In der Praxis zeigt sich aber: Die meisten Ablehnungen und Nachforderungen entstehen nicht, weil die FuE-Tätigkeiten nicht förderfähig wären, sondern weil sie im Antrag nicht überzeugend genug beschrieben wurden.

Genau hier liegt der Mehrwert einer professionellen Forschungszulage Beratung. Eine gute Beratung:

  • kennt die Sprache und Erwartungen der BSFZ-Gutachter.
  • weiß, welche FuE-Anteile sich aus deinen Projekten herausheben lassen.
  • hilft, den Forschungszulage Antrag zu optimieren – für eine höhere Fördersumme und weniger Rückfragen.
  • reduziert deinen internen Aufwand erheblich.

Förderfähige Aktivitäten

Was kann ich fördern lassen?

Förderfähig sind Tätigkeiten, die den Kriterien von Grundlagenforschung, industrieller Forschung oder experimenteller Entwicklung entsprechen.

Förderfähige Tätigkeiten (Beispiele)

  • Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Software
  • Grundlagenforschung und angewandte Forschung
  • Prototypenentwicklung und Tests
  • Entwicklung von Algorithmen und Forschungszulage KI / Künstliche Intelligenz-Anwendungen
  • Eigenforschung sowie beauftragte Forschung bei Dritten

Förderfähige Aufwendungen

  • Personalkosten für FuE-Mitarbeiter (inkl. Arbeitgeberanteil)
  • Eigenleistungen von Einzelunternehmern (70 Euro/Stunde)
  • Kosten für Auftragsforschung (60 % der Kosten anrechenbar)
  • Seit 2024 neu: Abschreibungen auf Wirtschaftsgüter (Geräte, Anlagen), die für FuE genutzt werden

Nicht förderfähig sind z. B. reine Qualitätssicherung, Marktforschung, Routineentwicklung ohne wissenschaftlich-technische Unsicherheit sowie Vertrieb und Marketing.

Du bist unsicher, ob deine Tätigkeiten förderfähig sind? Sprich uns an und wir klären es gemeinsam.

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Negativer Bescheid

Was mache ich bei einem negativen Bescheid?

Ein negativer Bescheid der BSFZ oder des Finanzamts ist kein endgültiges Urteil, sondern ein Signal, dass Nachbesserungsbedarf besteht.

Was du tun kannst:

  • Einspruch einlegen – gegen Bescheide des Finanzamts ist fristgerecht Einspruch möglich.
  • Nachbesserung des BSFZ-Antrags – in vielen Fällen lässt sich ein überarbeiteter Antrag mit präziserer Beschreibung der FuE-Tätigkeiten erneut einreichen.
  • Analyse der Ablehnungsgründe – oft liegt das Problem in der Formulierung, nicht in der Substanz des Vorhabens.

Du bist dir unsicher? Wir unterstützen dich gezielt dabei, Forschungszulage negativer Bescheid-Situationen aufzuarbeiten: Wir analysieren, was schiefgelaufen ist, überarbeiten die Unterlagen und begleiten dich bei der erneuten Einreichung oder beim Einspruchsverfahren.

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Wir sind gerne für dich da

Hast du Fragen rund um die Forschungszulage oder möchtest eine erste Einschätzung deiner Aktivitäten? Dann nimm Kontakt mit uns auf, wir helfen dir gerne weiter.

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